Erfolgsbasiertes Honorar bei Vertragsunterzeichnung, Nachbesetzung innerhalb von 6 Monaten, klare Übersicht aller Nebenkosten und Förderwege. Keine Vorabkosten, keine versteckten Posten.
Honorarhöhe im Erstgespräch · Nebenkosten ca. 1.500 bis 3.500 € · Förderpotenzial bis 35.000 €

Sie zahlen das Vermittlungshonorar erst, wenn der Arbeitsvertrag mit der Fachkraft unterschrieben ist. Keine Setup-Pauschale, keine monatlichen Gebühren, keine Kosten für Kandidaten, die Sie nicht einstellen.
Fällig mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags. Die Höhe nennen wir Ihnen im Erstgespräch, abhängig von Qualifikation, Herkunftsland und Umfang der Begleitung.
Scheidet die Fachkraft in den ersten 6 Monaten aus, besetzen wir ohne weiteres Honorar nach.
Die Fachkraft zahlt keine Vermittlungsgebühr. Das sichert faire Anwerbung und motivierte Kandidaten.
Diese Posten entstehen im Verfahren unabhängig vom Vermittler. Wer sie trägt, regeln Sie im Arbeitsvertrag; viele Einrichtungen übernehmen sie als Teil der Bindung.
| Posten | Typische Höhe | Wer zahlt üblicherweise |
|---|---|---|
| Gebühr Anerkennungsverfahren (Landesbehörde) | 100 bis 600 €, je Bundesland | Fachkraft, oft Arbeitgeber |
| Beglaubigte Übersetzungen und Beglaubigungen | 300 bis 800 € | Fachkraft, oft Arbeitgeber |
| Deutschkurs bis B2 im Herkunftsland | je nach Land und Dauer | Fachkraft, Förderung möglich |
| Beschleunigtes Fachkräfteverfahren § 81a | 411 € Gebühr Ausländerbehörde | Arbeitgeber |
| Visum | 75 € | Fachkraft |
| Anreise und erste Unterkunft | 500 bis 1.500 € | häufig Arbeitgeber |
| Anpassungslehrgang (Theorieteil) | je nach Schule, teils gefördert | Arbeitgeber oder Förderung |
| Gehalt während des Anpassungslehrgangs | tariflich oder vereinbart | Arbeitgeber |
Richtwerte Stand Oktober 2026; Gebühren und Fristen setzen die Behörden fest und können sich ändern. Wir prüfen sie vor jedem Antrag.
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Förderpotenzial von bis zu 35.000 € je Vermittlung, zum Beispiel für Sprachkurs, Anpassungslehrgang, Anerkennungskosten oder Reise und Umzug. Welche Wege in Frage kommen:
Zuschuss zu Verfahrenskosten der Fachkraft (Übersetzungen, Gebühren), wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Theorieteil des Anpassungslehrgangs kann über einen zertifizierten Bildungsträger laufen und im Einzelfall mit Bildungsgutschein gefördert werden.
Viele Bundesländer beraten über das Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung“ und eigene Fachkräfteprogramme. Die Details stehen auf den Bundesland-Seiten.
Förderhöhe und Bewilligung sind einzelfallabhängig, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Anträge müssen in der Regel vor Arbeitsbeginn gestellt werden. Wir koordinieren organisatorisch und ersetzen keine Steuer- oder Rechtsberatung.
| 6 Monate unbesetzt | Vermittlung mit DIH ProPhysio | |
|---|---|---|
| Entgangener Umsatz | 24.000 bis 48.000 € (4.000 bis 8.000 € je Monat) | entfällt nach Arbeitsstart |
| Vermittlungshonorar | 0 € | einmalig, bei Vertragsunterzeichnung |
| Nebenkosten im Verfahren | 0 € | ca. 1.500 bis 3.500 €, teils förderfähig |
| Belastung des Teams | hoch, Kündigungsrisiko | sinkt mit besetzter Stelle |
| Planbarkeit | offen | Starttermin nach 4 bis 10 Monaten |
Die Rechnung geht in den meisten Fällen schon im ersten Jahr auf. Im Erstgespräch rechnen wir sie mit Ihren Zahlen durch.
Mit Unterzeichnung des Arbeitsvertrags zwischen Ihrer Einrichtung und der Fachkraft. Vorher entstehen keine Kosten für die Vermittlung.
Bei Gruppenanwerbung für Reha-Kliniken und Krankenhäuser vereinbaren wir ein gestaffeltes Honorar. Sprechen Sie uns darauf an.
Nein. DIH ProPhysio arbeitet nach dem Employer-Pays-Prinzip; Bewerber zahlen keine Vermittlungsgebühr.
Das Honorar ist an den Arbeitsvertrag gebunden. Scheitert die Anerkennung vor Vertragsabschluss, zahlen Sie kein Honorar. Scheidet die Fachkraft in den ersten 6 Monaten aus, besetzen wir nach.
Nennen Sie uns Standort, Zahl der Stellen und Starttermin. Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Einschätzung mit Kostenrahmen.
Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags.