DIH ProPhysio · Vermittlung internationaler PhysiotherapeutenFür ArbeitgeberFür Physiotherapeuten
Ablauf und Zeitrahmen

Ablauf der Vermittlung: in 5 Schritten vom Bedarf zum ersten Arbeitstag

Bedarfsgespräch, Vorauswahl, Arbeitsvertrag und Anerkennung, Visum nach § 81a, Einreise und Onboarding. Typisch 4 bis 10 Monate bei Kandidaten aus dem Ausland, wenige Wochen bei Kandidaten in Deutschland.

Fester Ansprechpartner in jedem Schritt · Arbeitsstart mit Teilanerkennung möglich

Team von DIH ProPhysio plant eine Vermittlung
seit 2020Physiotherapeuten vermittelt
350+Fachkräfte nach Deutschland begleitet (Stand 10/2026)
0 €Vorabkosten, Honorar bei Erfolg
48 Std.bis zur ersten Rückmeldung
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Die fünf Schritte im Überblick

Von der Anfrage bis zur vollen Berufserlaubnis. Sie entscheiden in jedem Schritt, wir koordinieren dazwischen.

1

Bedarfsgespräch

Telefonat oder Videocall: Standort, Stellen, Fachrichtung, Arbeitszeitmodell, Sprachanforderung, Starttermin, Praxisanleitung. Ergebnis: Anforderungsprofil und Zeitplan.

Woche 1
2

Vorauswahl und Interviews

2 bis 5 geprüfte Profile mit Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand. Videointerviews mit Ihrem Team, bei Bedarf mit Übersetzung. Entscheidung durch beide Seiten.

Woche 2 bis 4
3

Arbeitsvertrag und Anerkennung

Sie schließen den Arbeitsvertrag mit der Fachkraft. Wir reichen den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Landesbehörde ein, meist mit Teilanerkennung und Defizitbescheid.

Monat 2 bis 6
4

Visum nach § 81a

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren über Ihre Ausländerbehörde, Vorabzustimmung der Bundesagentur, Visumtermin im Herkunftsland. Parallel Sprachkurs bis B2.

Monat 4 bis 8
5

Einreise, Onboarding, volle Berufserlaubnis

Wohnung, Anmeldung, Konto, erster Arbeitstag. Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung, danach volle Berufserlaubnis. Wir bleiben Ansprechpartner.

ab Monat 6 bis 10

Realistischer Zeitplan

Ausgangslage der FachkraftBis zum ArbeitsstartBis zur vollen Berufserlaubnis
Lebt bereits in Deutschland, Deutsch B24 bis 8 Wochenje nach Anpassungslehrgang 6 bis 12 Monate
EU-Staat, Deutsch B1 bis B23 bis 5 Monatedanach 6 bis 12 Monate
Drittstaat, Deutsch B1, Visum nötig6 bis 10 Monatedanach 6 bis 12 Monate

Die größten Zeittreiber sind Sprachstand, Vollständigkeit der Unterlagen und die Bearbeitungszeit der Anerkennungsstelle. Wir prüfen die Unterlagen vor Einreichung vollständig und halten Nachfristen kurz.

Arbeiten vor der vollen Anerkennung

In den meisten Bundesländern darf die Fachkraft mit Teilanerkennung und Defizitbescheid im Rahmen des Anpassungslehrgangs bereits in Ihrer Einrichtung arbeiten, unter Anleitung einer anerkannten Physiotherapeutin oder eines Physiotherapeuten. Das verkürzt die Zeit bis zum produktiven Einsatz deutlich. Die genauen Vorgaben zur Praxisanleitung, zur Dauer des Lehrgangs und zur Abrechnung unterscheiden sich je Bundesland; die zuständigen Stellen finden Sie auf den Bundesland-Seiten, die Rechtsgrundlagen auf Anerkennung und Visum.

Was Sie als Arbeitgeber beitragen

Anforderungsprofil und Entscheidung

Klare Angaben zu Stelle, Schwerpunkt und Starttermin; Interviews mit Ihrem Team; Entscheidung innerhalb weniger Tage, damit gute Kandidaten nicht abspringen.

Arbeitsvertrag und Unterlagen

Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundesagentur, Antrag nach § 81a bei Ihrer Ausländerbehörde. Vorlagen stellen wir.

Praxisanleitung und Ankommen

Eine erfahrene Fachkraft als Anleitung während des Anpassungslehrgangs, Hilfe bei der ersten Unterkunft, ein Pate im Team. Wir begleiten Wohnungssuche und Behördengänge.

Häufige Fragen zum Ablauf

Wie schnell kann es gehen, wenn die Fachkraft schon in Deutschland lebt?

Oft in 4 bis 8 Wochen bis zum Arbeitsstart, weil Visum und Einreise entfallen. Die Anerkennung läuft dann parallel zur Beschäftigung.

Was passiert, wenn ein Kandidat abspringt?

Wir stellen Ersatzprofile vor. Das Honorar ist an den unterschriebenen Arbeitsvertrag gebunden; vorher entstehen keine Kosten.

Wer stellt den Antrag auf Anerkennung?

Die Fachkraft, mit unserer Vorbereitung der Unterlagen. Der Arbeitgeber liefert Arbeitsvertrag oder Stellenangebot und stellt den Antrag nach § 81a bei der Ausländerbehörde.

Wie werden wir während des Verfahrens informiert?

Sie haben einen festen Ansprechpartner und erhalten Statusmeldungen zu jedem Meilenstein: Unterlagen eingereicht, Bescheid erhalten, Visumtermin, Einreisedatum.

Starten Sie mit einem Bedarfsgespräch

Rund 20 Minuten am Telefon genügen, um Anforderungsprofil, Zeitplan und Konditionen festzulegen.

Bedarfsgespräch anfragen

Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags.