Bedarfsgespräch, Vorauswahl, Arbeitsvertrag und Anerkennung, Visum nach § 81a, Einreise und Onboarding. Typisch 4 bis 10 Monate bei Kandidaten aus dem Ausland, wenige Wochen bei Kandidaten in Deutschland.
Fester Ansprechpartner in jedem Schritt · Arbeitsstart mit Teilanerkennung möglich

Von der Anfrage bis zur vollen Berufserlaubnis. Sie entscheiden in jedem Schritt, wir koordinieren dazwischen.
Telefonat oder Videocall: Standort, Stellen, Fachrichtung, Arbeitszeitmodell, Sprachanforderung, Starttermin, Praxisanleitung. Ergebnis: Anforderungsprofil und Zeitplan.
Woche 12 bis 5 geprüfte Profile mit Abschluss, Berufserfahrung und Sprachstand. Videointerviews mit Ihrem Team, bei Bedarf mit Übersetzung. Entscheidung durch beide Seiten.
Woche 2 bis 4Sie schließen den Arbeitsvertrag mit der Fachkraft. Wir reichen den Antrag auf Anerkennung bei der zuständigen Landesbehörde ein, meist mit Teilanerkennung und Defizitbescheid.
Monat 2 bis 6Beschleunigtes Fachkräfteverfahren über Ihre Ausländerbehörde, Vorabzustimmung der Bundesagentur, Visumtermin im Herkunftsland. Parallel Sprachkurs bis B2.
Monat 4 bis 8Wohnung, Anmeldung, Konto, erster Arbeitstag. Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung, danach volle Berufserlaubnis. Wir bleiben Ansprechpartner.
ab Monat 6 bis 10| Ausgangslage der Fachkraft | Bis zum Arbeitsstart | Bis zur vollen Berufserlaubnis |
|---|---|---|
| Lebt bereits in Deutschland, Deutsch B2 | 4 bis 8 Wochen | je nach Anpassungslehrgang 6 bis 12 Monate |
| EU-Staat, Deutsch B1 bis B2 | 3 bis 5 Monate | danach 6 bis 12 Monate |
| Drittstaat, Deutsch B1, Visum nötig | 6 bis 10 Monate | danach 6 bis 12 Monate |
Die größten Zeittreiber sind Sprachstand, Vollständigkeit der Unterlagen und die Bearbeitungszeit der Anerkennungsstelle. Wir prüfen die Unterlagen vor Einreichung vollständig und halten Nachfristen kurz.
In den meisten Bundesländern darf die Fachkraft mit Teilanerkennung und Defizitbescheid im Rahmen des Anpassungslehrgangs bereits in Ihrer Einrichtung arbeiten, unter Anleitung einer anerkannten Physiotherapeutin oder eines Physiotherapeuten. Das verkürzt die Zeit bis zum produktiven Einsatz deutlich. Die genauen Vorgaben zur Praxisanleitung, zur Dauer des Lehrgangs und zur Abrechnung unterscheiden sich je Bundesland; die zuständigen Stellen finden Sie auf den Bundesland-Seiten, die Rechtsgrundlagen auf Anerkennung und Visum.
Klare Angaben zu Stelle, Schwerpunkt und Starttermin; Interviews mit Ihrem Team; Entscheidung innerhalb weniger Tage, damit gute Kandidaten nicht abspringen.
Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot, Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis für die Bundesagentur, Antrag nach § 81a bei Ihrer Ausländerbehörde. Vorlagen stellen wir.
Eine erfahrene Fachkraft als Anleitung während des Anpassungslehrgangs, Hilfe bei der ersten Unterkunft, ein Pate im Team. Wir begleiten Wohnungssuche und Behördengänge.
Oft in 4 bis 8 Wochen bis zum Arbeitsstart, weil Visum und Einreise entfallen. Die Anerkennung läuft dann parallel zur Beschäftigung.
Wir stellen Ersatzprofile vor. Das Honorar ist an den unterschriebenen Arbeitsvertrag gebunden; vorher entstehen keine Kosten.
Die Fachkraft, mit unserer Vorbereitung der Unterlagen. Der Arbeitgeber liefert Arbeitsvertrag oder Stellenangebot und stellt den Antrag nach § 81a bei der Ausländerbehörde.
Sie haben einen festen Ansprechpartner und erhalten Statusmeldungen zu jedem Meilenstein: Unterlagen eingereicht, Bescheid erhalten, Visumtermin, Einreisedatum.
Rund 20 Minuten am Telefon genügen, um Anforderungsprofil, Zeitplan und Konditionen festzulegen.
Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags.