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Rechtsrahmen für Arbeitgeber

Anerkennung und Visum für Physiotherapeuten aus dem Ausland: was Arbeitgeber wissen müssen

Gleichwertigkeitsprüfung, Defizitbescheid, Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung, beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a und Sprachnachweis, kompakt erklärt.

Wir koordinieren Anträge und Fristen; die Entscheidung treffen die Behörden

Unterlagen für die Anerkennung eines ausländischen Physiotherapie-Abschlusses
seit 2020Physiotherapeuten vermittelt
350+Fachkräfte nach Deutschland begleitet (Stand 10/2026)
0 €Vorabkosten, Honorar bei Erfolg
48 Std.bis zur ersten Rückmeldung
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Rechtsgrundlage: Gleichwertigkeit nach dem Physiotherapeutengesetz

Physiotherapeut ist in Deutschland ein geschützter Beruf nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG). Wer mit ausländischer Ausbildung arbeiten will, braucht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Die zuständige Landesbehörde vergleicht Ausbildungsinhalte, Dauer und Praxisanteile mit der deutschen Ausbildung.

Volle Gleichwertigkeit

Die Ausnahme, meist bei Abschlüssen aus EU-Staaten mit ähnlicher Ausbildung. Die Berufserlaubnis wird nach Sprachnachweis direkt erteilt.

Defizitbescheid (Teilanerkennung)

Der Regelfall: Die Behörde benennt die Unterschiede. Ausgleich über Anpassungslehrgang (praktisch, in Ihrer Einrichtung) oder Kenntnisprüfung (mündlich-praktisch an einer Schule).

Volle Berufserlaubnis

Nach bestandenem Lehrgang oder Prüfung. Ab dann eigenständige Behandlung und Abrechnung wie bei deutschen Kolleginnen und Kollegen.

Unterlagen für den Antrag

  • Diplom oder Bachelorzeugnis mit Fächer- und Stundenübersicht (Curriculum), beglaubigt übersetzt
  • Nachweis der Berufserfahrung, Arbeitszeugnisse
  • Lebenslauf, Pass, Geburtsurkunde
  • Sprachnachweis Deutsch B2 (je nach Bundesland B1 für den Antrag, B2 für die Erlaubnis)
  • Polizeiliches Führungszeugnis und ärztliches Attest
  • Arbeitsvertrag oder verbindliches Stellenangebot Ihrer Einrichtung

Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Fachkraft arbeiten wird. Adressen, Gebühren und Besonderheiten stehen auf den Bundesland-Seiten.

Visum: beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG

Für Fachkräfte aus Drittstaaten stellt Ihre Einrichtung den Antrag auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde (Gebühr 411 €). Die Behörde holt die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und bündelt das Anerkennungsverfahren. Die Fachkraft erhält innerhalb weniger Wochen einen Visumtermin.

Visum zur Anerkennung (§ 16d AufenthG)

Einreise mit Defizitbescheid, um den Anpassungslehrgang oder die Kenntnisprüfung in Deutschland zu absolvieren; Beschäftigung in Ihrer Einrichtung parallel möglich.

Fachkräftevisum (§ 18a AufenthG)

Nach voller Anerkennung oder bei vollständiger Gleichwertigkeit: Einreise direkt zur qualifizierten Beschäftigung.

Familiennachzug

Ehepartner und Kinder können nachziehen; bei Fachkräften entfällt der Sprachnachweis des Ehepartners. Wir beraten bei der Planung.

Wir bereiten Anträge vor und koordinieren Fristen. Die rechtliche Bewertung und Entscheidung liegt bei Ausländerbehörde, Bundesagentur und Auslandsvertretung.

Deutsch: B1 für den Antrag, B2 für die Erlaubnis

Die Landesbehörden verlangen für die Berufserlaubnis in der Regel Deutsch auf Niveau B2 (Goethe, telc oder ÖSD). Viele Kandidaten reisen mit B1 ein und erreichen B2 während des Anpassungslehrgangs. Wir planen Sprachkurs, Prüfungstermin und Lehrgang so, dass die Erlaubnis ohne Lücke folgt.

Häufige Fragen zu Anerkennung und Visum

Wie lange dauert die Anerkennung?

Die Behörden haben nach vollständigen Unterlagen drei bis vier Monate Zeit; in der Praxis dauert es je Bundesland zwei bis sechs Monate. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung, was ist besser?

Für Praxen und Kliniken meist der Anpassungslehrgang, weil die Fachkraft dabei bei Ihnen arbeitet. Die Kenntnisprüfung ist schneller, aber mit Prüfungsrisiko verbunden. Wir empfehlen je nach Defizitbescheid.

Muss die Fachkraft vor der Einreise B2 haben?

Für das Visum zur Anerkennung reicht in der Regel B1; für die Berufserlaubnis verlangen die Länder B2. Der Lehrgang bietet Zeit, B2 zu erreichen.

Welche Rolle spielt die Bundesagentur für Arbeit?

Sie prüft im Fachkräfteverfahren die Beschäftigungsbedingungen (Vergleichbarkeit mit deutschen Beschäftigten) und erteilt die Vorabzustimmung.

Anerkennungsweg für Ihren Kandidaten klären

Nennen Sie uns Herkunftsland und Bundesland. Wir sagen Ihnen, welche Stelle zuständig ist, welche Unterlagen fehlen und wie lange es realistisch dauert.

Anerkennungsweg anfragen

Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags.