Gleichwertigkeitsprüfung, Defizitbescheid, Anpassungslehrgang oder Kenntnisprüfung, beschleunigtes Fachkräfteverfahren nach § 81a und Sprachnachweis, kompakt erklärt.
Wir koordinieren Anträge und Fristen; die Entscheidung treffen die Behörden

Physiotherapeut ist in Deutschland ein geschützter Beruf nach dem Masseur- und Physiotherapeutengesetz (MPhG). Wer mit ausländischer Ausbildung arbeiten will, braucht die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung. Die zuständige Landesbehörde vergleicht Ausbildungsinhalte, Dauer und Praxisanteile mit der deutschen Ausbildung.
Die Ausnahme, meist bei Abschlüssen aus EU-Staaten mit ähnlicher Ausbildung. Die Berufserlaubnis wird nach Sprachnachweis direkt erteilt.
Der Regelfall: Die Behörde benennt die Unterschiede. Ausgleich über Anpassungslehrgang (praktisch, in Ihrer Einrichtung) oder Kenntnisprüfung (mündlich-praktisch an einer Schule).
Nach bestandenem Lehrgang oder Prüfung. Ab dann eigenständige Behandlung und Abrechnung wie bei deutschen Kolleginnen und Kollegen.
Die zuständige Stelle richtet sich nach dem Bundesland, in dem die Fachkraft arbeiten wird. Adressen, Gebühren und Besonderheiten stehen auf den Bundesland-Seiten.
Für Fachkräfte aus Drittstaaten stellt Ihre Einrichtung den Antrag auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde (Gebühr 411 €). Die Behörde holt die Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit ein und bündelt das Anerkennungsverfahren. Die Fachkraft erhält innerhalb weniger Wochen einen Visumtermin.
Einreise mit Defizitbescheid, um den Anpassungslehrgang oder die Kenntnisprüfung in Deutschland zu absolvieren; Beschäftigung in Ihrer Einrichtung parallel möglich.
Nach voller Anerkennung oder bei vollständiger Gleichwertigkeit: Einreise direkt zur qualifizierten Beschäftigung.
Ehepartner und Kinder können nachziehen; bei Fachkräften entfällt der Sprachnachweis des Ehepartners. Wir beraten bei der Planung.
Wir bereiten Anträge vor und koordinieren Fristen. Die rechtliche Bewertung und Entscheidung liegt bei Ausländerbehörde, Bundesagentur und Auslandsvertretung.
Die Landesbehörden verlangen für die Berufserlaubnis in der Regel Deutsch auf Niveau B2 (Goethe, telc oder ÖSD). Viele Kandidaten reisen mit B1 ein und erreichen B2 während des Anpassungslehrgangs. Wir planen Sprachkurs, Prüfungstermin und Lehrgang so, dass die Erlaubnis ohne Lücke folgt.
Die Behörden haben nach vollständigen Unterlagen drei bis vier Monate Zeit; in der Praxis dauert es je Bundesland zwei bis sechs Monate. Unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.
Für Praxen und Kliniken meist der Anpassungslehrgang, weil die Fachkraft dabei bei Ihnen arbeitet. Die Kenntnisprüfung ist schneller, aber mit Prüfungsrisiko verbunden. Wir empfehlen je nach Defizitbescheid.
Für das Visum zur Anerkennung reicht in der Regel B1; für die Berufserlaubnis verlangen die Länder B2. Der Lehrgang bietet Zeit, B2 zu erreichen.
Sie prüft im Fachkräfteverfahren die Beschäftigungsbedingungen (Vergleichbarkeit mit deutschen Beschäftigten) und erteilt die Vorabzustimmung.
Nennen Sie uns Herkunftsland und Bundesland. Wir sagen Ihnen, welche Stelle zuständig ist, welche Unterlagen fehlen und wie lange es realistisch dauert.
Vier Pflichtangaben, Rückruf innerhalb eines Werktags.