Physiotherapeut mit Visum und Reisepass – beschleunigtes Fachkräfteverfahren §81a für die Einreise nach Deutschland

§81a Visum Physiotherapeut – DIH ProPhysio koordiniert Ihr Fachkräfteverfahren kostenlos

Visum & Einreise

§81a Visum Physiotherapeut – Beschleunigtes Fachkräfteverfahren

Sie möchten als Physiotherapeut nach Deutschland kommen und fragen sich, wie das Visum funktioniert? Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a AufenthG ist der schnellste und sicherste Weg. Ihr zukünftiger Arbeitgeber in Deutschland startet das Verfahren – DIH ProPhysio koordiniert den gesamten Prozess für Sie. Kostenlos.

DIH ProPhysio koordiniert das §81a-Verfahren, den Visumantrag und die Einreise – komplett kostenlos für Sie als Kandidat.

Schnellere Bearbeitung

Behörden bearbeiten Ihren Antrag in verkürzter Frist – statt Monate nur wenige Wochen

Arbeitgeber initiiert

Ihr Arbeitgeber startet das Verfahren bei der Ausländerbehörde – Sie müssen nicht selbst koordinieren

Alles aus einer Hand

Anerkennung und Visum werden parallel koordiniert – alles über eine Stelle

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a?

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren ist in §81a des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt. Es wurde eingeführt, um die Einreise qualifizierter Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland zu beschleunigen. Für Physiotherapeuten aus Ländern wie der Türkei, Tunesien, Ägypten oder den Philippinen ist es der Standardweg nach Deutschland.

Der entscheidende Unterschied zum normalen Visumverfahren: Beim §81a-Verfahren koordiniert die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland alle beteiligten Stellen – die Anerkennungsbehörde des Bundeslandes und die deutsche Botschaft. Statt einzelner Anträge, die unabhängig bearbeitet werden, läuft alles gebündelt und fristgebunden.

Wer startet das Verfahren?

Der Arbeitgeber in Deutschland stellt den Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde. DIH ProPhysio koordiniert dies mit dem Arbeitgeber – Sie müssen sich um nichts kümmern.

Welche Behörden sind beteiligt?

Ausländerbehörde (koordinierende Stelle), zuständige Landesbehörde (Berufsanerkennung im Bundesland des Arbeitgebers) und die deutsche Botschaft (Visum-Erteilung).

Für wen ist es geeignet?

Für Physiotherapeuten aus Drittstaaten (Nicht-EU), die einen Arbeitsvertrag oder eine Anpassungslehrgangs-Zusage in Deutschland haben. EU-Bürger benötigen kein Visum.

Rechtsgrundlage

§81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) in Verbindung mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG). Seit 2020 in Kraft, 2024 erweitert durch das FEG 2.0.

Wichtig: Das §81a-Verfahren ist Prozesskoordination. DIH ProPhysio bietet keine Rechtsberatung, sondern koordiniert die Schritte zwischen allen Beteiligten – Arbeitgeber, Behörden und Ihnen.

Vorteile des §81a-Verfahrens für Physiotherapeuten

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren bietet gegenüber dem normalen Visumverfahren entscheidende Vorteile – besonders für Physiotherapeuten, die schnell nach Deutschland kommen möchten:

Verkürzte Bearbeitungsfristen – Im §81a-Verfahren gelten feste Fristen: Die Anerkennungsbehörde hat 2 Monate, der gesamte Prozess dauert ca. 4 Monate. Ohne §81a kann die Bearbeitung 6–12 Monate dauern

Beschleunigter Visumtermin – Nach der Vorabzustimmung erhalten Sie innerhalb von 3 Wochen einen Termin bei der deutschen Botschaft

Gebündelte Koordination – Alle Behörden arbeiten parallel statt nacheinander. Die Ausländerbehörde ist zentrale Anlaufstelle

Anerkennung über die Landesbehörde – Die zuständige Behörde im Bundesland des Arbeitgebers prüft Ihre Berufsqualifikation direkt im Verfahren

Planungssicherheit – Feste Fristen und ein strukturierter Ablauf geben Ihnen und dem Arbeitgeber klare Termine

Anerkennung parallel möglich – Das Anerkennungsverfahren kann gleichzeitig laufen, sodass Sie bei Einreise direkt im Anpassungslehrgang starten

In der Praxis verkürzt das §81a-Verfahren den Zeitraum von der Arbeitgeberzusage bis zur Einreise auf etwa 2–4 Monate – statt 6–12 Monate beim normalen Verfahren.

§81a-Verfahren – Ablauf Schritt für Schritt

So läuft das beschleunigte Fachkräfteverfahren für Physiotherapeuten ab. DIH ProPhysio koordiniert jeden dieser Schritte:

1

Arbeitsvertrag oder Zusage erhalten

Voraussetzung für das §81a-Verfahren ist ein Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Zusage eines Arbeitgebers in Deutschland. DIH ProPhysio vermittelt Sie an passende Praxen und Reha-Kliniken – kostenlos. Sie führen Gespräche und entscheiden selbst.

2

Arbeitgeber stellt §81a-Antrag

Der Arbeitgeber stellt bei der zuständigen Ausländerbehörde den Antrag auf das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Behörde wird geschlossen. DIH ProPhysio bereitet alle Unterlagen vor und koordiniert den Antrag.

3

Behörden arbeiten parallel

Die Ausländerbehörde koordiniert nun den Prozess: Die zuständige Landesbehörde im Bundesland des Arbeitgebers prüft Ihre Berufsqualifikation. Alles läuft fristgebunden – die Anerkennungsbehörde hat maximal 2 Monate für die Prüfung, der gesamte Prozess ist auf ca. 4 Monate ausgelegt.

4

Vorabzustimmung erhalten

Nach positiver Prüfung erteilt die Ausländerbehörde eine Vorabzustimmung. Diese wird direkt an die deutsche Botschaft in Ihrem Heimatland übermittelt. Sie erhalten innerhalb von 3 Wochen einen Termin bei der Botschaft.

5

Visum bei der Botschaft beantragen

Mit der Vorabzustimmung beantragen Sie das Einreisevisum bei der deutschen Botschaft. Durch das §81a-Verfahren ist die Bearbeitung deutlich schneller als im Normalverfahren. Das Visum wird in der Regel innerhalb von 3 Wochen nach dem Termin erteilt.

6

Einreise nach Deutschland

Nach Erhalt des Visums reisen Sie nach Deutschland ein. DIH ProPhysio begleitet das Onboarding bei Ihrem Arbeitgeber. Falls erforderlich, starten Sie den Anpassungslehrgang und arbeiten ab Tag 1 mit Gehalt.

Gesamtdauer §81a-Verfahren: Von der Antragstellung bis zur Einreise vergehen typischerweise 2–4 Monate. Die genaue Dauer hängt vom Einzelfall und der Auslastung der Behörden ab.

Voraussetzungen für das §81a Visum Physiotherapeut

Damit das beschleunigte Fachkräfteverfahren gestartet werden kann, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. DIH ProPhysio prüft vorab, ob alles passt:

Abgeschlossene Physiotherapie-Ausbildung – Bachelor, Diplom oder staatlich anerkannte Ausbildung in Ihrem Heimatland

Arbeitsvertrag oder Zusage – Ein Arbeitgeber in Deutschland hat Ihnen eine Stelle angeboten. DIH ProPhysio vermittelt Sie an passende Arbeitgeber

Deutschkenntnisse (mindestens B1/B2) – Für das Visum sind Deutschkenntnisse erforderlich. Für die volle Berufsanerkennung benötigen Sie B2

Vollständige Unterlagen – Ausbildungsnachweise, Übersetzungen, Beglaubigungen, Lebenslauf und Passdokumente

Tipp: Beginnen Sie frühzeitig mit der Vorbereitung der Unterlagen – besonders Übersetzungen und Beglaubigungen können Zeit in Anspruch nehmen. DIH ProPhysio gibt Ihnen eine Checkliste und prüft alle Dokumente vor der Einreichung.

Kosten und Dauer des §81a-Verfahrens

Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie eine Übersicht über die typischen Kosten und Zeiträume beim beschleunigten Fachkräfteverfahren für Physiotherapeuten:

Behördengebühr §81a

Die Ausländerbehörde erhebt eine Gebühr von 411 € für das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Diese Gebühr trägt in der Regel der Arbeitgeber.

Visum-Gebühr

Die Gebühr für das Einreisevisum bei der deutschen Botschaft beträgt 75 €. Diese Kosten fallen für Sie als Antragsteller an.

Dauer: Behördenverfahren

Nach Antragstellung hat die Ausländerbehörde 2 Monate für die Bearbeitung. In der Praxis dauert es oft 4–8 Wochen.

Dauer: Visum

Nach der Vorabzustimmung erhalten Sie innerhalb von 3 Wochen einen Botschaftstermin. Das Visum wird nach dem Termin in der Regel innerhalb von 3 Wochen erteilt.

Die DIH ProPhysio-Koordination ist für Sie komplett kostenlos. Keine Vermittlungsgebühren, keine versteckten Kosten. Die Gebühren bei Behörden und Botschaft werden transparent kommuniziert.

Was DIH ProPhysio für Sie beim §81a-Verfahren koordiniert

DIH ProPhysio begleitet Sie durch den gesamten §81a-Prozess – von der Arbeitgebervermittlung bis zur Einreise. So sieht unsere Unterstützung konkret aus:

1

Unterlagen-Check & Vorbereitung

Wir prüfen Ihre Dokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit bevor der Antrag gestellt wird. Das vermeidet Verzögerungen durch Nachforderungen.

2

Arbeitgeber-Koordination

Wir informieren den Arbeitgeber über den §81a-Prozess und koordinieren die Antragstellung bei der Ausländerbehörde. Der Arbeitgeber muss nicht selbst recherchieren.

3

Behörden-Kommunikation

Wir halten Kontakt zur Ausländerbehörde und informieren Sie über den aktuellen Bearbeitungsstand. Bei Nachforderungen reagieren wir schnell.

4

Visum-Vorbereitung

Wir bereiten Sie auf den Botschaftstermin vor und stellen sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen.

5

Einreise & Onboarding

Nach Visum-Erteilung koordinieren wir die Einreise und das Onboarding bei Ihrem Arbeitgeber. Falls erforderlich, organisieren wir den Anpassungslehrgang.

Häufige Fragen zum §81a Visum Physiotherapeut

Muss ich das §81a-Verfahren selbst beantragen?

Nein. Das beschleunigte Fachkräfteverfahren wird vom Arbeitgeber in Deutschland bei der Ausländerbehörde beantragt. DIH ProPhysio koordiniert den gesamten Prozess – Sie müssen lediglich die erforderlichen Unterlagen bereitstellen.

Was kostet das §81a-Verfahren für mich?

Die Behördengebühr von 411 € trägt in der Regel der Arbeitgeber. Für Sie fallen die Visum-Gebühr (75 €) und ggf. Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen an. Die Koordination durch DIH ProPhysio ist für Sie als Kandidat komplett kostenlos.

Wie lange dauert das §81a-Verfahren insgesamt?

Vom Antrag bis zur Einreise vergehen typischerweise ca. 4 Monate. Die Anerkennungsbehörde des Bundeslandes hat eine Frist von 2 Monaten. Danach folgt der Botschaftstermin (3 Wochen) und die Visum-Erteilung (3 Wochen). Die tatsächliche Dauer hängt vom Einzelfall und der Behördenauslastung ab.

Brauche ich schon B2-Deutschkenntnisse für das Visum?

Für das Einreisevisum reichen in vielen Fällen B1-Kenntnisse aus, wenn Sie in Deutschland einen Anpassungslehrgang absolvieren. Für die volle Berufsanerkennung benötigen Sie später B2. DIH ProPhysio berät Sie zum optimalen Zeitplan für Deutschkurs und Visumantrag.

Kann ich ohne §81a-Verfahren ein Visum bekommen?

Grundsätzlich ja – Sie können auch das normale Visumverfahren nutzen. Allerdings dauert dieses in der Regel deutlich länger (6–12 Monate statt ca. 4 Monate), da die Behörden nacheinander statt parallel arbeiten. Das §81a-Verfahren ist daher der empfohlene Weg.

Was passiert, wenn das Anerkennungsverfahren noch läuft?

Das ist kein Problem. Im §81a-Verfahren läuft die Berufsanerkennung parallel zum Visumverfahren. Sie können mit einem Defizitbescheid einreisen und den Anpassungslehrgang in Deutschland absolvieren. Die volle Anerkennung erfolgt nach Abschluss des Lehrgangs.

Welche Botschaft ist zuständig?

Zuständig ist die deutsche Botschaft oder das Generalkonsulat in Ihrem Wohnsitzland. Welche Vertretung konkret zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Der Termin wird im Rahmen des §81a-Verfahrens beschleunigt vergeben – Sie müssen also nicht monatelang auf einen regulären Visumtermin warten.

Koordiniert DIH ProPhysio auch das §81a-Verfahren kostenlos?

Ja. Die gesamte Koordination – Unterlagen-Check, Arbeitgeber-Kommunikation, Behördenkontakt, Visum-Vorbereitung und Einreise-Begleitung – ist für Sie als Kandidat komplett kostenlos. Die Kosten trägt der Arbeitgeber in Deutschland.

§81a-Verfahren starten – DIH ProPhysio koordiniert kostenlos

Sie möchten als Physiotherapeut nach Deutschland kommen? DIH ProPhysio vermittelt Sie an einen Arbeitgeber und koordiniert das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a – von der Antragstellung bis zur Einreise. Kostenlos für Sie.

Jetzt bewerben – wir koordinieren Visum & Einreise

Senden Sie uns Ihre Unterlagen. Wir prüfen Ihre Qualifikation, finden einen passenden Arbeitgeber und starten das §81a-Verfahren – kostenlos.

  • Arbeitgebervermittlung – Wir finden eine passende Praxis oder Klinik
  • §81a-Koordination – Wir begleiten den gesamten Behördenprozess
  • Visum in 2–4 Monaten – Beschleunigtes Verfahren statt monatelangem Warten
  • Gehalt ab Tag 1 – Sie arbeiten und verdienen ab Einreise
  • Volle Anerkennung – Anpassungslehrgang inklusive koordiniert

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Telefon: +49 711 925 38 266
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